Entwickelt für den rechtssicheren Transport auf Straße, Schiene und See
Die CONTek Safe- Box, Model 4AWT ist eine einzigartige Verpackung, die alle strengen UN-Regeln als Bergeverpackung für Flüssigkeiten erfüllt.
Sie wird eingesetzt, um beschädigte oder nicht nach Gefahrgutrecht zugelassene Verpackungen zu bergen und/oder zu transportieren. Gafahrgüter der Klasse II (fest oder flüssig) können ebenso transportiert werden wie Stoffe die nicht dem Gefahrgutrecht unterliegen.
Typische Verpackungen sind Fässer, Dosen, Hobbocks, Eimer u.ä.
Die Berge- Box ist kranbar und mit allen gängigen Hand- und Maschinenhubgeräten unterfahrbar.
mit 2 " Auslaufstutzen
umlaufende Dichtung im Deckel
10 Kniehebelverschlüsse zum sicheren Verschließen des Behälters
Wanddicke mind. 3,0 mm
Leergewicht 220 kg
Ausführung in Stahl verzinkt oder lackiert (RAL-Farbe nach Wunsch)
Edelstahl ist auf Anfrage möglich.
| Abmessung: L x B x H mm | Leergewicht kg | Volumen l |
| 1530 x 830 x 1109 | 220 | 750 |

Bergungsverpackungen können in aller Regel nur eine leck gegangene Verpackung bis zur Größe eines 220-Liter-Fasses aufnehmen. Die Alternative, Gebinde einfach in einen größeren ASP-Behälter zu packen, ist nicht zulässig, sind doch diese Sammelbehälter nur für feste und pastöse Stoffe zugelassen.
In ASF-Behältern können wiederum nur flüssige Abfälle ohne Gebinde befördert werden.
So wurde eine neue Verpackung entwickelt.
Codierungen kombiniert
Der neuartige Verpackungstyp kombiniert mehrere Codierungen. Zum Einen entspricht er einer Kiste aus Stahl nach 6.1.4.14 ADR und verdient damit den Code „4A“. Weil solche Stahlkisten auf eine Nettomasse von 400 Kilogramm limitiert sind, bemühte sich Contek auch um eine Zulassung nach 6.1.2.4 ADR, die mit dem Buchstaben „W“ codiert ist: „Der Buchstabe ,W’ bedeutet, dass die Verpackung zwar dem durch den Code bezeichneten Verpackungstyp angehört, jedoch nach einer von Abschnitt 6.1.4 abweichenden Spezifikation hergestellt wurde und nach den Vorschriften des Unterabschnitts 6.1.1.2 als gleichwertig gilt.“ Die „abweichende Spezifikation“ bedeutet im vorliegenden Fall, dass die neue Verpackung für eine Nettomasse von 742 Kilogramm zugelassen wurde statt der für Stahlkisten üblichen 400 Kilogramm. Außerdem ist die Kiste nach den speziellen Anforderungen für die Fall- und Dichtheitsprüfungen laut 6.1.5.1.11 ADR auch eine Bergungsverpackung – und mit dem Buchstaben „T“ gekennzeichnet.
Damit dürfen eben nicht nur feste oder pastöse Stoffe in der Kiste befördert werden, sondern auch sämtliche Gebinde mit flüssigen Inhalten.
In diesem Fall muss vom Versender noch ausreichendes Aufsaugmaterial beigegeben werden. Nimmt man alle Codierungenzusammen, ergibt das „4AWT“. Dieser neue Code ist künftig der erste Teil der Kennzeichnung als UN-Verpackung und dient zurzeit auch als vorläufiger Name des neuen Verpackungstyps.
| Zulassungsnummer: D/BAM 12261/4AWT | .jpg) |